Vorstand und Vetreter:
(Bilder: Verein)
Der Vorstand besteht aus: dem 1. Vorsitzenden und seinem Stellvertreter
(2. Vorsitzender) dem 1. Kassenführer und seinem Stellvertreter (2. Kassenführer) dem 1. Schriftführer und seinem Stellvertreter (2. Schriftführer) und dem Fachberater.
Der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der 1. Kassenführer und der 1. Schriftführer
sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB. (geschäftsführend)
Weitere Vorstandsmitglieder und stimmberechtigte Beisitzer sind in der
KGV-Neuland e.V. Satzung unter § 10 genannt. (siehe unter Formulare/Dokumente)