Kleingärtnerverein Neuland e.V.
Kleingärtnerverein Neuland e.V.   

Freie Gärten

Hier findest du Angaben und Infos zu freien Gärten im Kleingärtnerverein Neuland e.V.

in 38442 WOLFSBURG FALLERSLEBEN, Ehmer Straße 17

(Bilder: Verein)

Wir haben zur Zeit zwei freie Gärten.

Alle Parzellen sind mit Strom, Wasser und einem Abwasseranschluss ausgestattet.

Die Position der Gärten können sie unseren Gartenplänen entnehmen.

 

 

 

Garten 127

Altpächter: Sebastian Wegner

Mobil: 0176 43222060

 

 

 

Garten 84

Altpächter: Verona Pawellek

Mobil: 0157  73588240

 

Zusätzlich haben wir 3 Gärten, welche durch uns gekündigt wurden

Zum jetzigen Zeitpunkt wurden die Gärten leider noch nicht an uns zurückgegeben, obwohl dies bis Ende 2023 hätte geschehen sollen. Eine Besichtigung und Neuvergabe ist damit zur Zeit leider noch nicht möglich.
Gerne können diese aber von außen betrachtet und bei Rückgabe neu verpachtet werden. Für diese Gärten werden noch Schätzungen durchgeführt, vorher kann kein Preis genannt werden.

Die Gärten sind:

  - 130

  - 135

  - 161

 

Bei Fragen gerne den Vorstand kontaktieren.

 

Du bist auf der Suche nach einem Garten, wo du Obst und Gemüse anbauen, oder einfach nur entspannen kannst?

Dann bist du bei uns genau richtig.

 

Derzeit ist kein Garten frei?

Sobald ein Garten frei wird stellen wir diesen hier ein. Alternativ bieten wir eine Ankündigungs-WhatsApp-Gruppe an, in welche du freiwillig beitreten kannst (nur der Verein kann dort schreiben und die Gruppenmitglieder einsehen). In dieser informieren wir sobald ein Garten frei wird - du erhälst die Info also schneller, als wenn du ab-und-an auf die Webseite guckst. Zum beitreten am Telefon entweder hier klicken, oder den QR-Code weiter unten einscannen.

 

Sollten wir zur Zeit freie Gärten haben, kontaktiere bitte den aktuellen Pächter zur Besichtigung und zur Preisabsprache für das Inventar. Der Verein pflegt selber zur Zeit keine Interessenliste, sondern erwartet Vorschläge der Altpächter.

Dabei ist der Ablauf wie folgt:

  1. (Der aktuelle Pächter kündigt den Unterpachtvertrag - ist der Garten hier gelistet ist dies  bereits geschehen)
  2. Du kontaktierst den aktuellen Pächter, besichtigst den Garten und ihr vereinbart eine Ablösesumme (bei Fragen zu üblichen Summen und Schätzwerten gerne den Vorstand kontaktieren)
    • Achtung: weder gibt es ein Vorkaufs- noch eine Aufnahmepflicht. Die Ablöse sollte also erst mit Aufnahme in den Verein oder mit Umschreibung des Gartens übergeben werden.
    • Die Gartenübergabe und -vergabe erfolgt rein durch den Vorstand! Da es sich um einen Pachtgegenstand handelt kann der Pächter nicht eigenständig "verkaufen".
  3. Der aktuelle Pächter vereinbart ein für beide Seiten unverbindliches Kennenlerngespräch mit dem Vorstand
    • Aktuell finden diese Gespräche meistens Mittwoch zwischen 16:00 und 18:00 statt (Dauer ~30 Minuten, bitte einen Termin ausmachen).
    • Bitte für den Termin den Vorstand kontakieren; Kontaktmöglichkeiten sind am Schwarzen Brett, auch sind wir unter kontakt@kgv-neuland.info zu erreichen.
    • Der aktuelle Pächter muss bei dem Gespräch nicht selbst anwesend sein
    • Eine Ablehnung bedarf keiner Erklärung - es gibt keine Aufnahmepflicht in den Verein.
  4. Du wirst in den Verein aufgenommen. Mit Aufnahme in den Verein werden Mitgliedsgebühren, Umlagen, usw. fällig.
    • Die Mitgliedschaft ist Voraussetzung für die Pacht.
  5. Spätestens jetzt muss der ausscheidene Pächter den Unterpachtvertrag und seine Mitgliedschaft schriftlich kündigen (Gesetzliche Schriftform - Einen Vordruck gibt es im Bereich Formulare/Downloads)
  6. Erst nachdem Beiträge/Umlagen/... auf unserem Konto eingegangen sind wird der Garten an einem separaten Termin umgeschrieben.
  7. An diesem separaten Termin werden der Pachtvertrag und andere Formulare unterzeichnet.
    • Nur der Vorstand des KGV Neuland e.V. entscheidet über die Annahme des neuen Pächters.

    • Eine evtl. Ablehnung eines Neubewerbers, durch den Vorstand,  muss nicht begründet werden

    • Sämtliche eigenmächtige "Verkäufe und Versprechungen" haben ohne Wissen des Vorstandes keine Vertragsgrundlage

    • Etwaige Ablösesummen für das Inventar der Parzelle sind reine Absprachen zwischen alten und neuem Pächter. Der Verein verpachetet die Parzelle ohne Aufwuchs und ohne bauliche Anlagen.

 

 

Tipp:

Bedingt durch die 2020 aufgetretene Corona-Pandemie liegt das Kleingärtnern aktuell wieder im Trend. Dadurch herrscht wenig Freistand und entweder finden Altpächter direkt einen Nachfolger, oder freie Gärten finden sehr schnell einen neuen Pächter.

Möchtest du dennoch halbwegs schnell an einen Garten kommen empfiehlt es sich, innerhalb unserer Anlagen Ausschau nach unbewirtschafteten Gärten Ausschau zu halten und sich mit unseren Gartenfreunden über ihre Nachbarn zu unterhalten. Nicht selten überlegt ein Gartenfreund seinen Garten abzugeben, konnte sich aber noch nicht zur Kündigung durchringen. Auf diesem Weg kann der Kontakt zum Altpächter gelingen und eventuell eine Übergabe an dich in die Wege geleitet werden.

 

Noch Fragen? Nutz doch unser Kontaktformular!

 

 

Ankündigungs-WhatsApp-Gruppe für freie Gärten. Auf dem Telefon hier klicken.

 

Der Beitritt ist freiwillig. Der Verein (und nur der Verein) kann die Telefonnummern der Mitglieder einsehen, diese werden nicht weiter verarbeitet.

Bitte beachte auch die Gruppenbeschreibung.

 

Beim Beitritt in die Gruppe können keine alten Nachrichten eingesehen werden. Ein früher Beitritt lohnt sich also.

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